Generell gilt für die Rechtmäßigkeit einer Facebook Werbung für Anwälte das gleiche, wie zum Thema AdWords Werbung für Anwälte geschriebene, also insbesondere, dass keine Verstöße gegen das Sachlichkeitsgebot des § 6 Abs. 1 BORA oder gegen die Voraussetzungen des § 43b BRAO vorliegen dürfen.
Zu beachten ist aber noch folgendes: Da bei einer Facebook Werbung nicht gesteuert werden kann, in welchem Umfeld sie bei Facebook platziert wird, welche Personen diese liken und welche Gruppierungen die Anzeige weiterempfehlen, kann für ein seriöses Umfeld durch den werbenden Rechtsanwalt nicht gesorgt werden. Dies könnte zu Abmahnungen führen. Daher ist von einer Facebook Werbung für Anwälte eher abzuraten, wenn man hundertprozentige Rechtssicherheit haben möchte.