Gesetzestexte zum Anwaltswerberecht – BORA & BRAO

Hier finden Sie die wichtigsten Paragraphen für das anwaltliche Werberecht (Auszüge):

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
§ 43b Werbung

Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Zweiter Abschnitt – Besondere Berufspflichten im Zusammenhang mit der Werbung
§ 6 Werbung
§ 7 Benennung von Teilbereichen der Berufstätigkeit
§ 7a Mediator
§ 8 Kundgabe gemeinschaftlicher Berufsausübung und anderer beruflicher Zusammenarbeit
§ 9 Kurzbezeichnungen
§ 10 Briefbögen