Grundsätzlich kann AdWords Werbung für Rechtsanwälte bzw. Kanzleien rechtmäßig sein, wenn diese nicht gegen das Sachlichkeitsgebot des § 6 Abs. 1 BORA oder gegen die Voraussetzungen des § 43b BRAO verstoßen.
In einem Urteil des LG München I vom 20.10.2006 (7 O 16794/06) wurde einer Kanzlei allerdings AdWords Werbung untersagt, wenn nicht klar herausgestellt wird, dass es sich bei der Anzeige um eine Kanzleiwerbung handelt und wenn eine übertrieben reklamehafte und marktschreierische Herausstellung gegenüber einer Interessentengruppe vorliegt.