Informationsveranstaltung

Laut BGH Urteil steht der Zulässigkeit einer Informationsveranstaltung von Rechtsanwälten zur eigenen anwaltlichen Tätigkeit oder zu allgemeinen rechtlichen Themen grundsätzlich nicht entgegen, daß zu ihr Personen eingeladen werden, zu denen kein mandantschaftliches Verhältnis besteht oder bestanden hat, und daß ein kostenloser Mittagsimbiß gereicht wird (sog. Anwaltswerbung II Urteil, BGH, 01.03.2001 – I ZR 300/98)

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